Assistenz mit Herz

Rechtsgrundlage des Assistenzangebots

Unser Assistenzangebot richtet sich an Menschen, die gem. den §§ 53/54 SGB XII Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, „eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.“ Die Ermöglichung von Teilhabe an der Gesellschaft ist maßgebendes Ziel der Eingliederungshilfe.

Allgemeine Information

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Somit können Menschen mit Handicaps, die auf Unterstützung angewiesen sind, erstmalig in Deutschland selbst entscheiden, von wem sie welche Hilfe wollen (Quelle: BMAS). Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. Mit diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Sinn dieser vom Gesetzgeber zugesprochenen Leistung in Form eines Persönlichen Budgets ist es, behinderten Menschen Assistenten zur Seite zu stellen, um selbstbestimmter am Leben teilhaben zu können. Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass der Assistenznehmer zu jeder Zeit angibt und bestimmt, was zu tun ist und keine Form der Bevormundung erwünscht ist. Als „Arme und Beine“ unterstützen Persönliche Assistenten den Assistenznehmer im alltäglichen Leben. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Assistenz, wie z. B. Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, Elternassistenz, Studienassistenz, oder auch 24 Stunden Assistenz.

Fakten zum Persönlichen Budget

Zu den Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden können gehören:

Zielgruppe

Unser Assistenzangebot richtet sich an Menschen mit Assistenzbedarf (Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz, Freizeitassistenz, Elternassistenz, Studienassistenz, oder auch 24 Stunden Assistenz), die dem Personenkreis gem. den §§53/54 SGB XII zugehörig sind und somit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.

Assistenz mit Herz hat sich zum Ziel gesetzt, das Assistenzangebot am individuellen Bedarf der einzelnen AssistenznehmerInnen auszurichten und ist somit offen dafür, Personen mit unterschiedlichem Assistenzbedarf zu unterstützen.

Im Einzelnen umfasst die persönliche Assistenz folgende Bereiche:

Die erste Handlung der Selbständigkeit eines Menschen ist der Entwurf eines solchen Lebensplans.

Heinrich von Kleist (1777 - 1811)

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Bei Fragen, Bedarf oder Interesse an Persönlicher Assistenz sind wir gerne für Sie da.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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